Liebe Genossen*innen, liebe Freunde*innen,
Euch ist ja bekannt, dass wir unser Trinkwasser von Lörmecke Wassererk GmbH beziehen. Die Gesellschaft ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft unserer Kreisverwaltung in Soest.
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel.
Es braucht daher einen besonderen Schutz. Verbraucher haben ein Recht auf sauberes Trinkwasser. Die Politik muss dafür die richtigen Rahmenbedingungen setzen.
Das gute Wasser beziehen wir aus dem ehemals ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiet „Warsteiner Massenkalk“. Seit vielen Jahrzehnten ist dort die Lörmeckequelle ein sicherer Garant für unsere Trinkwasserversorgung. Genau in diesem Gebiet bauen verschiedene Steinabbaubetriebe auch die für den Straßenbau und die chemische Industrie benötigten Kalksteine ab und machen seit Jahren gute Gewinne mit dem Abbau. Um auch zukünftig dort aktiv zu bleiben, versuchen diese Betriebe, aus der geologischen Situation im „Warsteiner Massenkalk“ den Grundwasserhorizont zu unterfahren und tiefer in das Gestein einzugraben, um weiter die Kalksteine abzubauen. Wenn das so genehmigt würde, würden sie die Trinkwassergewinnung der LWW und der Stadtwerke Warstein massiv gefährden.
Unter der rot-grünen NRW-Vorgängerregierung wurde zur Sicherung der Trinkwasserversorgung ein Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten im aktuellen Landeswassergesetz verankert. Damit wurde sichergestellt, dass dies ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge bleibt.
Die jetzige Landesregierung der CDU und FDP hat sich im Umweltbereich geeinigt, diese positive Weichenstellung in der Trinkwasserversorgung zurückzunehmen und das im Landeswassergesetz bestehende Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten aufzuheben. Damit besteht die Gefahr, dass der Schutz des Grundwasser und des Trinkwassers keinen Vorrang mehr besitzt.
Gegen diese Rückwärtsbewegung der schwarz-gelben Koalition in NRW in die neunziger Jahre müssen wir uns aussprechen. Das ist kein Zukunftsbild für die NRW-Wasserwirtschaft.
Mit diesen Änderungen bedienen CDU und FDP vor allem die Interessen der Landwirtschaft, der Kiesindustrie und der IHK. Landwirte können wieder bei der Ausbringung von Dünger und Pestiziden näher an die Gewässer ran. Die Kiesabgrabungen in Wasserschutzgebieten sind dann prinzipiell erlaubt.
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes muss überarbeitet werden. Dafür sollten die richtigen Fachleute und Kenner der Materie gefragt und ins Boot geholt werden.
Notwendig sind eine landesweite und langfristige Strategie und ein Aktions-Netzwerk „Wasserschutz“, das für ein NRW-Weites Wassermanagement der Zukunft, für eine sinnvolle Wasserinfrastruktur und für eine Bewusstseinsbildung und Kommunikation mit allen Beteiligten steht.
Wir Genossen*innen sprechen uns für eine entsprechende Resolution gegen eine Änderung des Landeswassergesetzes gemeinsam mit anderen Partnern aus und werden dagegen ankämpfen.
Hans-Werner Neumann