Das Neueste zur Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde Ense und weiteren Gemeinden des Kreises Soest

Gemeinde Ense Kreis Soest

Die Landtagskoalition in NRW mit  der CDU und FDP hat sich am 29.04.2021 gegen die Resolution der Bürger aus dem Kreis Soest, auch gegen die eigene Kreistagsfraktion der CDU und der weiteren Kreistagsfraktionen und allen anderen Landtagsfraktionen zum Landeswassergesetz (LWG) entschieden.

Was bedeutet diese Entscheidung der Regierungskoalition vom 29.April 2021 für uns Bürger*innen im Kreis Soest und unser Trinkwasser?

Mehr als achtzig Tausend Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Teilen des Kreises machen sich jetzt große Sorgen um ihre zukünftige Trinkwasserversorgung. Sie beziehen ihr Trinkwasser aus der Lörmeckequelle im Warsteiner Massenkalkmassiv.

Seit Jahrzehnten funktioniert die öffentliche Trinkwasserversorgung im Kreisgebiet, mit den Gemeinden Warstein, Erwitte, Möhnesee, Ense etc. bestens und mit gutem Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger. Das hervorragende Trinkwasser aus der dieser Quelle im Bereich des Warsteiner Kalkmassives war bisher durch gesetzliche Regelungen geschützt und seit 2016 durch das im Landeswassergesetz NRW der vormaligen Landesregierung geregelte Verbot der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten nach § 35 Abs. 2 gesichert.

Das jetzt von der CDU und FDP beschlossene neue LWG 2021 streicht im § 35 den Abs. 2 LWG komplett und ändert auch den § 37 Abs. 2 des LWG`s zu Ungunsten der Trinkwasserversorgung. 
Damit ist nun die Freigabe des Abgrabens in die Tiefe, also einer Nassabgrabung durch die Kalksteinindustrie gegeben. Die bisherige Rücksichtnahme auf die öffentliche Wasserversorgung und der damit verbundene Schutz der Quellen sind nicht mehr sicher.

Jetzt ist auch durch diese Entscheidung klar geworden, dass es beiden Parteien nicht um den höherrangige Schutz der Grundwasserressourcen der Trinkwasserversorgung geht, sondern besonders die weiteren Privilegien der ortsansässigen Kalksteinbetrieben und der Baustoffindustrie bedacht werden. Das bisherige Verbot der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen i.S. des Abgrabungsgesetzes ist aufgehoben und wird ab 1.Oktober 2021 den Steinbruchbetrieben wieder erlaubt.

Bis zu diesem Datum will man versuchen, die Streichung des Bodenschatzgewinnungsverbots in § 35 Absatz 2 (Artikel 1 Nummer 12) mit dem Inkrafttreten der geplanten Regelung der oberirdischen Bodenschatzgewinnung im Wasserschutzgebiet neu regeln. Die Erarbeitung einer landesweiten Wasserschutzverordnung nach § 35 LWG, die Regelungen für die verschiedenen Schutzzonen erhalten soll, dauert erfahrungsgemäß jedoch für diesen zu schützenden Bereich im Warsteiner Massenkalkmassiv mehr als fünf Jahre. Da passt der zeitliche Vorgang überhaupt nicht zusammen.

Was geschieht dann in der Zwischenzeit?

Darüber hinaus schwelen seit Jahren mehrere vor den verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilte Verfahren, über eine mögliche Lösung, einen höherrangigen Schutz der Grundwasserressourcen der Trinkwasserversorgung durch eine Wasserschutzverordnung abzusichern. Die beteiligten lokalen Genehmigungsbehörden, wie RP Arnsberg und auch der Kreis Soest, haben große Schwierigkeiten diesen seit Jahren schwelenden Entscheidungs- und Vollzugsprozess der widerstreitenden Nutzungsinteressen zu beenden. Das ist besonders im Hinblick auf den Abbau oberflächennaher Rohstoffe zu nennen. Es gilt aber als dringend, um den in bundesrechtlich verankerten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung auch in NRW zu sichern.

Das neue LWG wird zu steigenden finanziell stark belastenden Sicherungsmaßnahmen für die gesamte Infrastruktur der Wassernetze und anderer Versorger führen auch für die Trinkwasserversorgung durch Lörmecke Wasserwerke. Damit verbunden wären erheblichen zusätzlichen Aufwand  des Versorgers. Diese hohen zusätzlichen Mehraufwendungen müssten zukünftig auf die Verbraucher umgelegt werden. 

Der 29.April 2021 ist kein guter Tag für viele Trinkwasserbezieher aus dem Kreis Soest.

Durch die aktive Lobbyarbeit der Stein- und Baustoffindustrie in den beiden Parteien FDP und CDU erkennt man das „besondere Geschmäckle“, das selbst den örtlichen Landtags-Vertretern, Rasche, Blöming und Frieling, nicht verborgen bleiben kann. 

Sind Corona-Affären so hochgradig ansteckend????

OV und Fraktion SPD Ense