Am 9. Januar 2019 hat das Kabinett das „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen. Ziel des Gesetzes
ist eine Stärkung von Familien und ihren Kindern.
Das Gesetz ruht auf zwei Grundpfeilern:
- Der Kinderzuschlag wird erhöht und neu gestaltet, um deutlich mehr Familien mit kleinen Einkommen stärker zu unterstützen und einfacher zu erreichen.
- Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden verbessert und so gestaltet, dass sie mehr Kinder erreichen. Diese Leistungen können Familien erhalten, die Leistungen der Grundsicherung, der Sozialhilfe oder für Asylbewerber bekommen. Und anspruchsberechtigt sind auch Familien, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Das „Starke-Familien-Gesetz“ soll zeitgleich mit der ersten Kindergelderhöhung zum 1. Juli 2019
in zwei Schritten in Kraft treten.
Näheres zu dem unter Federführung der Ministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
unter der Leitung von Dr. Franziska Giffey (SPD), und Arbeit und Soziales, unter der Leitung von
Hubertus Heil (SPD), entstandenen Gesetz ist dem beiliegenden Schreiben der Minister zu
entnehmen: Download
Die einzelnen Bausteine des Gesetzes zeigt diese Infografik übersichtlich auf: Download