Reform des §219a des Strafgesetzbuches

Bundesrepublik Deutschland

Nach langen Ringen in der Bundesregierung wurde der Entwurf einer Neufassung des § 219a des Strafgesetzbuches (StGB), der sich mit dem Informations- und Werbeverbots bei Schwangerschaftsabbrüchen beschäftigt, beschlossen.

Näheres dazu enthält folgendes Schreiben der Bundesministerinnen Dr. Katarina Barley und Dr. Franziska Giffey.