Stellungnahme der SPD-Kreistags-Fraktion zum TO 11 "Resolution zum LWG Landeswassergesetz NRW"

Kreis Soest

Sehr verehrte Frau Landrätin, sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen des Kreistages,

die SPD im Kreis Soest und mit ihr achtzig Tausend Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Teilen des Kreises machen sich große Sorgen um die zukünftige Trinkwasserversorgung.

Was ist passiert, liebe Abgeordnete? Warum bitten wir Sie, heute die gemeinsame vorliegende Resolution an die Landesregierung in Düsseldorf zu unterstützen?

Seit Jahrzehnten funktioniert die öffentliche Trinkwasserversorgung im Kreisgebiet, mit den Gemeinden Warstein, Erwitte, Möhnesee, Ense etc. bestens und mit gutem Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger. Das hervorragende Trinkwasser aus der Lörmeckequelle im Bereich des Warsteiner Kalkmassives war bisher durch gesetzliche Regelungen geschützt und seit 2016 durch das im Landeswassergesetz NRW der vormaligen Landesregierung geregelte Verbot der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten nach § 35 Abs. 2 gesichert. Der jetzt vorliegende Entwurf des Gesetzes des Wasserrechtes durch die Koalitionsregierung aus CDU und FDP sieht eine ersatzlose Streichung des § 35 Abs. 2 LWG vor. Parallel will man durch eine in Erarbeitung befindliche landesweite Wasserschutzverordnung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 LWG Regelungen für die verschiedenen Schutzzonen erhalten.

Das klingt zunächst noch einigermaßen positiv, doch in der Realität geht es also nicht allein um den Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung, sondern um weitere Privilegien der örtlichen Kalksteinindustrie. Durch das Noch-Verbot der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen i.S. des Abgrabungsgesetzes ist es den ortsansässigen Kalksteinbetrieben und der Baustoffindustrie bis heute nicht möglich, in diesen Überlagerungsbereichen ihre wirtschaftlichen Interessen deutlich auszuweiten. Seit Jahren schwelen darüber mehrere vor den verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilte Verfahren, über eine mögliche Lösung, einen höherrangigen Schutz der Grundwasserressourcen der Trinkwasserversorgung abzusichern. Die beteiligten lokalen Genehmigungsbehörden, wie RP Arnsberg und auch der Kreis Soest, haben große Schwierigkeiten diesen seit Jahren schwelenden Entscheidungs- und Vollzugsprozess der widerstreitenden Nutzungsinteressen zu beenden.

Das ist besonders im Hinblick auf den Abbau oberflächennaher Rohstoffe zu nennen. Es gilt dringend, den in bundesrechtlich verankerten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung auch in NRW zu sichern. Wenn es nun jetzt noch zu einer Veränderung in der Rechtslage im § 37 Abs. 2 des LWG´s kommt, könnte dies zu einer Freigabe des Abgrabens in die Tiefe, also einer Nassabgrabung durch die Kalksteinindustrie führen. Die bisherige Rücksichtnahme auf die öffentliche Wasserversorgung und der damit verbundene Schutz der Quelle, könnten infrage gestellt werden. Das führt zu steigenden finanziell belastenden Sicherungsmaßnahmen für die gesamte Infrastruktur kommen und das nicht nur von Lörmecke. Damit verbunden wären erhebliche zusätzliche Kosten des Versorgers. Diese hohen zusätzlichen Mehraufwendungen müssten zukünftig auf die Verbraucher umgelegt werden.

Als Vertreter der SPD Kreistagsfraktion möchte ich nicht in Schwarzmalerei verfallen.

Dennoch: die geplante Änderung der § 35 Abs. 2 LWG und 37 Abs. 2 LWG sind für die Trinkwassergewinnung in unserer Heimat negativ zu beurteilen und deshalb strikt abzulehnen.

Im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, daher ein klares „Ja“ zu der Resolution zu geben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Hans-Werner Neumann
Kreistagsabgeordneter