Aktuelles von der SPD

In der am vergangenen Wochenende (28.-29.10.22) stattgefundenen Klausurtagung des Vorstandes und der Fraktion der SPD Ense ist deutlich geworden, dass es dringend notwendig ist, dem geschätzten Leser vom EnsePress  die milliardenschweren Entlastungsmaßnahmen der von der  SPD geführten Bundesregierung zu erläutern.
Krieg, Preise, Energie, Klima, Gesundheit: 
Noch nie stand unser Land vor so vielen Krisen wie heute. Doch egal, wie groß die Herausforderungen sind: 
Deutschland packt das. Mit sozialer Politik für uns alle.
Soziale Politik bedeutet, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen, um in solchen Zeiten Lasten gerecht zu teilen. Die Entlastungsmaßnahmen verschaffen denjenigen Luft, die wenig Einkommen haben und von steigenden Preisen besonders betroffen sind.
Hier nun einige wesentliche Ausführungen zu den einzelnen Entlastungen für die Bürger in Deutschland und damit auch für uns in Ense.
1. Der neue Mindestlohn von 12 Euro gilt ab Oktober 2022.Mit diesem Mindestlohn bekommen mehr als 6 Millionen Menschen mehr Geld für ihre harte Arbeit — vor allem in Ostdeutschland, vor allem Frauen. Und das Beste: wir konnten im Gesetz festschreiben, dass bereits in neun Monaten, am 30.06.2023, wieder verhandelt wird. 
2. Im September erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Selbstständige, Rentnerinnen, Rentner und Studierende eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. 
3. Eine Strompreisbremse wird die Bürgerinnen und Bürger weiter spürbar entlasten – und ebenso kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif. Sie können dann eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen.
4. Eine Gaspreisbremse wird eingeführt. Ziel ist es, die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen-
5. Die Bundesregierung wird zudem Sperrungen von Strom und Gas verhindern, indem sie die Möglichkeit schafft, Energiekosten zu stunden, wenn einzelne Verbraucher trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeiten ihre Kosten nicht bezahlen können. Das Energierecht wird entsprechend angepasst.
6. Ein ermäßigter Steuersatz für den Gasverbrauch von 7 Prozent statt 19 Prozent entlastet Gaskunden befristet bis Ende März 2024. Diese Maßnahme wird sich direkt inflationshemmend auswirken
7. Stromkundinnen und -kunden zahlen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr. Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlte 2021 noch 227,50 Euro für die EEG-Umlage. 2022 werden es wegen der Absenkung zum 1. Juli über das Jahr gerechnet nur noch 65 Euro sein. 2023 wird die Absenkung auf null dann voll wirksam.
8. Zum 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland geplant. Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ sollen deutlich mehr Geringentlohnte ein höheres Wohngeld bekommen: Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll von heute rund 600.000 auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden.
9. Um jetzt schnell zu helfen, erhalten Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss: Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro vorgesehen. Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.
10. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen können – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Als Ausgleich dafür können die Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen der Beschäftigten.
Das gilt für Beitragszahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge, die sogenannten Rürup Renten. 
11. Die Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert. Damit soll die Branche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden. Die Regelung galt ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen
12. Die Bundesregierung geht in Vorleistung, indem sich der Bund bereit erklärt, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien. Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Liebe Leser von EnsePress, Sie sehen, dass die von der SPD geführte Regierung wirklich vieles tut und tun wird, um mit den vorgenannten Entlastungen uns Bürger tatsächlich zu helfen.

Zum Schluss nochmals das „Standing“ unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz:

 
 
 


Deutschland ist ein starkes Land. Deshalb spannen wir nun einen Abwehrschirm, damit alle Bürgerinnen und Bürger durch diese schwierige Zeit kommen.

Ich habe versprochen:

Niemand steht mit seinen Problemen allein. You’ll never walk alone. Wir haken uns unter.

Wir stehen zusammen.
Und deshalb bin ich mir sicher: Deutschland packt das. 

SPD Ende: Willfred Pater, Hans-Werner Neumann